Nagelprobe für den Hackerparagraph

Die hessische Firma N.runs ist das Kaffeesatzlesen um den Anti-Hacker-Paragraphen 202c leid: Zunächst hatte sie diverse Security-Tools von ihrer Webseite entfernt - nun sind diese wieder verfügbar. Dieser Schritt wurde selbstredend pressewirksam auf Mailinglisten wie BugTraq und FullDisclosure angekündigt; auch darkreading.com berichtet darüber. N.runs harrt nun der Dinge, ob (und welche) Reaktionen dieser Schritt provoziert.

Über ähnliche Schritte haben auch andere Institutionen wie z.B. der CCC nachgedacht; die Überlegungen reichten vom Wiedereinstellen von Tools bis hin zur Selbstanzeige. Interessant dürfte auch eine Selbstanzeige im universitären Bereich sein: Sie könnte einen Widerspruch zum Grundsatz der Freiheit der Lehre provozieren.

Ob nur PR-Gag oder mit ernsthafter Absicht für die Sache: Man darf gespannt sein, ob es Seitens der Staatsanwaltschaften zu einer Reaktion kommt - oder ob das Gesetz von Konkurrenten der Firma dazu benutzt wird, N.runs eins auszuwischen.