GG-Artikel 102

Im Grundgesetz steht unter Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft" - und das ist sehr gut so. Eben lese ich jedoch in einem Spiegelartikel die neuesten Äußerungen von Herrn Schäuble:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble: Gezielte Tötung von Verdächtigen ist "rechtliches Problem"
Wenn ich mir bei jedem Klopfer von diesem Mann an die Stirn schlagen würde - bis zur Gehirnerschütterung wär's nicht weit. Das Grundgesetz verbietet die Todesstrafe, also die Tötung als Strafmaß für ein Urteil. Das Töten von Verdächtigen (also noch nicht Verurteilten) hingegen soll nun ein "rechtliches Problem" sein? Nach der Verurteilung ist eine Tötung per Grundgesetz untersagt, aber vor einem Verfahren soll es nun unter Umständen legal sein? Hallo, habe ich etwas verpaßt?
Die einzigen mir bekannten Ausnahmen, in denen eine Verletzung mit Todesfolge straffrei bleiben kann, ist die Notwehr sowie der finale Rettungsschuß (der von seiner Idee her auf eine Notwehr-Situation zurückführbar ist). Und damit ist Schluß! Auch wenn (der von Herrn Schäuble erwähnte) Osama persönlich den Ordnungshütern vor die Flinte läuft: Der Mann wird verhaftet und bekommt einen Prozeß! "Gezielte Tötung von Verdächtigen"... allein bei dem Gedanken kommt mir die Galle hoch.

Kommentare über die weiternen Schäuble-Klopfer des Tages (Verschwörung als Straftatbestand, Internierung von Verdächtigen - weitere Instrumente für eine Hexenjagd) gibt es zuhauf in weiteren Blogs (z.B. F!XMBR, Fefe) - da schone ich meinen Blutdruck.

(via F!XMBR)