Noch ein Einschüchterungsversuch: Ministerium darf Daten von Klägern gegen Studiengebühren nicht sammeln

Schon ein paar Tage her, aber paßt so gut zum vorigen Artikel: Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Frankenberg läßt alle Kläger gegen die neuen Studiengebühren zentral sammeln. Natürlich dient das lediglich der Vereinfachung der Verwaltung, und nicht der Einschüchterung - keinem würde sich doch der Gedanke einer "Studiums-Blacklist" aufdrängen...
Glücklicherweise war der Datenschutzbeauftragte zur Stelle: Die Klägerdaten mußten gelöscht werden, die Weitergabe und das Sammeln der Klägerdaten ist rechtswidrig. Auch scheint diesbezüglich nicht endgültig Hopfen und Malz verloren zu sein: Obwohl die Universitäten durch die Weitergabe einen Vorteil gehabt hätten (das Land hätte sich um die Klagen gekümmert, die Unis hätten nur abwarten müssen), verweigerten einige Universitäten die Datenweitergabe oder übermittelten nur unvollständige Listen.